Verband der Lohnsteuerzahler e.V. - Lohnsteuerhilfeverein -
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Beratungsbefugnis



Dies erfolgt ausschliesslich bei

Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
       (z.B. Lohn und Gehalt, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)


für diesen Fall auch bei:


Einkünften aus Kapitalvermögen

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

sonstige Einkünfte


sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 9.000.- € (18.000.- € bei Ehegatten) nicht übersteigen.







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