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Dies erfolgt ausschliesslich bei
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
(z.B. Lohn und Gehalt, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
für diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
sonstige Einkünfte
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 9.000.- € (18.000.- € bei Ehegatten) nicht übersteigen.
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