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Gekürzte Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 die derzeit geltende Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft. Seit 2007 durften nach dem Willen des Gesetzgebers die ersten 20 Entfernungskilometer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei einem allein stehenden Durchschnittsverdiener mit einem Bruttolohn von 30.000 Euro konnte sich dadurch eine Steuererhöhung von jährlich etwa 350 Euro ergeben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dies hinfällig, die Richter haben die Kürzung der Entfernungspauschale als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die Bundesregierung hat angekündigt, für die Jahre 2007 bis 2009 die alte Regelung wieder einzuführen. Ein voller Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer ist damit ab sofort möglich. Ab 2010 soll dann eine verfassungsgemäße Neuregelung gefunden werden. Was ist jetzt im Einzelnen zu tun?
Selbstverständlich stehen wir für alle Fragen und eine weitergehende Beratung zur Verfügung. |